Mietwohnungsbau - Neubau
Beschreibung
Gefördert werden der Neubau von Gebäuden mit mind. drei Mietwohnungen und die Wiederherstellung, Erweiterung, Nutzungsänderung und Anpassung von Mietwohngebäuden. Nach Durchführung des Vorhabens müssen der Zugang zu den Wohnungen sowie die Wohnungen selbst barrierefrei gemäß DIN 18040 sein.
Die Gebäude müssen sich in folgender Gebietskulisse befinden:
- Innerstädtische Sanierungs- oder Entwicklungsgebiete
- "Vorranggebiete Wohnen" und Konsolidierungsgebiete, wenn dieses sich in Städten der regionalen Wachstumskerne, in Stadtumbaustädten oder Mittelzentren befinden
- Gemeinden der Anlage 3 der Förderrichtlinie
Konditionen
Gefördert wird mit einem Darlehen und einem Zuschuss. Finanziert werden bis zu 2.500,- EUR/m2 Wohnfläche je nach Objektwirtschaftlichkeit. Über einen Zeitraum vom 20 oder 25 Jahren wird das Darlehen zinsfrei gewährt. Die Tilgung beträgt 2 % zzgl. ersparter Zinsen. Das Entgelt beträgt einmalig 1 % sowie jährlich 0,5 % der jeweiligen Restschuld. Geht der Investor eine Zweckbindung von 25 Jahren ein, wird ein Zuschuss in Höhe von 350,- EUR/m2 Wohnfläche gewährt. Das Darlehen beträgt in diesem Fall bis zu 2.150,- EUR/m2 Wohnfläche.
Die Mietpreis- und Belegungsbindung beträgt 20 bzw. 25 Jahre.
Hier gelangen Sie zum Webportal der ILB mit weiteren Informationen.
Kumulation
möglich u. a. mit Mitteln der Städtebauförderung (Spitzenfinanzierung)
Hinweise zum Antrag
Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme bei der ILB zu stellen.
Originaltitel
Richtlinie zur Förderung der generationsgerechten und barrierefreien Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung und des Mietwohnungsneubaus (MietwohnungsbauförderungsR) vom 04.09.2018
Adressen
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Steinstraße 104-106
14480 Potsdam
fon: 0331 660-1198
fon: 0331 660-1262
fax: 0331 660-1491 immo-miete@ilb.de www.ilb.de/
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